Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollten Sie ihm eine Einverständniserklärung mitgeben. Aus dieser muss hervorgehen, dass die sorgeberechtigten Personen mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich dabei haben: eine Kopie
Die Einverständniserklärung können Sie formlos schreiben. Ein Formular gibt es nicht.
Je nach Zielland,
Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.