Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Jahresablesung der Wasseruhren 2024

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jahresende durch den/die Hauseigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung. Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw. Hausverwaltungen eine Ablesekarte zugestellt.

Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2024 vorzunehmen.

Hierfür stehen Ihnen zwei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Ablesung per Online-Zählerstanderfassung

Wasseruhrzoom

Ihre Zugangsdaten zur Online-Erfassung erhalten Sie mit der Ablesekarte. 

Bitte prüfen Sie alle persönlichen Angaben und die Übereinstimmung der angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ablesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Anschließend können Sie Ihren Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung erfassen und direkt an die Gemeinde absenden.
Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.

2. Ablesung per Ablesekarte

Meldekarte für den Wasserzählerzoom
  • Vergleichen Sie zunächst bitte die Zählernummer auf Ihrem Ablesebrief mit Ihrem Wasserzähler.
  • Danach tragen Sie den abgelesenen Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung in die hierfür vorgesehenen Felder Ihrer Karte ein.
  • Wenn Sie Ihren Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben, müssen Sie diese lediglich noch in den Rathausbriefkasten einwerfen.

Ansprechpartner

Megan Schulz

Sachbearbeitung Steuern und Gebühren, Friedhofsverwaltung
DG 3

Tel.: 07031/7474-18
Fax: 07031/7474-10

 
 
Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Abrechnung Ihrer Wasser- / Abwassergebühren und dient als Grundlage für die Vorauszahlungen im darauf folgenden Jahr.

Sollten Sie mehrere Wasserzähler besitzen, so bitten wir Sie, das Formular für jeden Zähler einzeln auszufüllen und abzusenden.
 
 
 

Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Abrechnung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient als Grundlage für die Vorauszahlungen im darauf folgenden Jahr.

Sollten wir bis zum 31.12.2024 keine Mitteilung von Ihnen erhalten, müssen wir Ihren Verbrauch anhand Ihrer Vorjahreswerte schätzen, was folglich zu Ungenauigkeiten bei der Abrechnung und bei den Vorauszahlungen führt.