Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?
Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.
Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.
Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung geboren, in der Geburtshilfe geleistet wird.
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig kostenlos drei Geburtsurkunden für die Beantragung von
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.
keiner
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 16.00-18.00 Uhr