Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung.

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen.

Bildungszeit

Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Förderungen

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben.

Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.

Zugeordnete Dienstleistungen