Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Als illegale Drogen werden diejenigen Substanzen bezeichnet, deren Besitz und Handel durch das Betäubungsmittelgesetz oder andere Vorschriften eingeschränkt oder verboten sind. Dazu zählen unter anderem Cannabis, Ecstasy, Amphetamine, Heroin, Kokain, aber auch medizinisch genutzte Substanzen wie Morphin.

Auch der Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NpS) ist verboten. Diese gelegentlich auch als "Legal Highs" oder "Designerdrogen" bezeichneten Drogen werden vornehmlich über Online-Shops verharmlosend als Kräutermischung, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger verkauft, ohne die tatsächlich enthaltenden Wirkstoffe anzugeben. Dabei wird von den Verkäufern der Eindruck vermittelt, die Produkte seien ungefährlich und gesundheitlich unbedenklich. Das weit reichende Verbot erfasst das Handeltreiben, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von NpS. An das Verbot knüpfen Strafvorschriften an, die den auf eine Weitergabe zielenden Umgang mit NpS erfassen. Danach sind das Handeltreiben mit NpS, das Inverkehrbringen, das Verabreichen sowie die Herstellung und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes zum Zwecke des Inverkehrbringens strafbewehrt. Auch der Versuch ist strafbar. Gleiches gilt für fahrlässiges Handeln.

Drogen können eine zum Teil starke psychische Abhängigkeit zur Folge haben. Einige Drogen (z.B. Heroin) können zusätzlich zu einer körperlichen Abhängigkeit führen. Neben psychischen und körperlichen Risiken ist der Konsum illegaler Drogen auch mit dem Risiko sozialer Folgeschäden verbunden.

Achtung: Illegale Drogen stellen auch deshalb ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da die individuelle Zusammensetzung aufgrund der illegalen, nicht überwachten Herstellung den Konsumenten nicht bekannt ist. Vergiftungen und irreversible Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zum Tod können die Folge sein.

Drogen und Recht

Der Umgang mit illegalen Drogen ist gesetzeswidrig. So ist schon der Besitz von Cannabis, auch in kleinen Mengen, verboten und wird grundsätzlich strafrechtlich verfolgt.

Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr gibt es bei illegalen Drogen, im Gegensatz zu Alkohol, keine Toleranzschwelle. Der Konsum kann auch noch lange nach der Einnahme nachgewiesen werden - bei regelmäßigem Cannabiskonsum noch mehrere Monate lang. Wer Drogen konsumiert und am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis, sondern auch die Gesundheit anderer!