Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Ausländer, die als Minderjährige rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten:
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn
Von der Voraussetzung des Schulbesuchs im Bundesgebiet kann abgesehen werden, wenn Sie im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluss erworben haben.
Hinweis: Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland arbeiten.
Ausländische Rentnerinnen und Rentner:
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn
Ehemalige Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben:
Sie erhalten
Für beides gilt: Sie müssen den Antrag auf einen Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.
Hinweis: Als ehemaligem Deutschen oder Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland erwerbstätig sein.