Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
- der Klassen 5 bis 7 während des Schuljahres
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule.
- Voraussetzungen: wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können
- der Klassen 5 bis 7 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule.
- Voraussetzungen: wenn sie nach der Werkrealschulverordnung hätten versetzt werden können
- der Klassen 5 bis 7 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres, wenn sie nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschulverordnung hätten versetzt werden können
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule.
- Voraussetzungen:
- in den Klassen 5 und 6, wenn sie eine entsprechende Bildungsempfehlung der bisher besuchten Schule erhalten haben oder
- in der Klasse 7, wenn die aufnehmende Werkrealschule/Hauptschule nach Beratung mit der bisher besuchten Schule annimmt, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen der Klasse 8 der Werkrealschule/Hauptschule voraussichtlich gewachsen sein wird
- der Klasse 8 zum Schuljahresbeginn
- Der Wechsel erfolgt in die Klasse 9 der Werkrealschule/Hauptschule.
- Voraussetzungen: wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden
- der Klassen 5 bis 8 während des Schulhalbjahres, wenn sie nicht versetzt wurden, die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule aufgenommen werden könnten
- Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule.
- Voraussetzungen: keine
Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres, wenn sie nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen:
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule.
- Voraussetzungen: wenn sie in der von der Werkrealschule/Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule gewachsen sein werden.
Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.
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